Dieses Seminar richtet sich an: Geschäftsführende, Personalleitende, Mitarbeitende der Personalabteilung, Führungskräfte
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen. Psychische Belastungen lassen sich nicht ohne Weiteres wie körperliche Belastungen oder Erkrankungen von außen feststellen. Vielmehr sind psychischen Belastungen beeinflusst durch Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsmittel sowie -umgebung. Diese und weitere Faktoren sind zudem abhängig von konkreten Tätigkeitsanforderungen unterschiedlicher Branchen.
In diesem Seminar geben wir Ihnen aus Sicht des Arbeitgebers einen systematischen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Danach wird durch Referenten aus dem Bereich Arbeitswissenschaft die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in der Praxis dargestellt. Abschließend werden wird auf Fragen der Haftung im Zusammenhang mit der unterbliebenen Gefährdungsbeurteilung eingegangen.
Die Schulung wird durchgeführt von den Juristen der Bezirksgruppe Offenbach und Frau Sibylle Gerhard aus dem Bereich Arbeitswissenschaft.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie darum, sich über unser Teilnahmeformular zu dieser Veranstaltung anzumelden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.