Altersteilzeit ermöglicht den Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Altersteilzeit kann darüber hinaus auch für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben genutzt werden.
Auch für Arbeitgeber kann die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses interessant sein. Zum einen bietet sie die Möglichkeit, das Personal frühzeitig zu verjüngen. Zum anderen kann sie auch als Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau genutzt werden.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Durchführungsvoraussetzungen und die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten der Altersteilzeit unter Berücksichtigung des Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ).
Themen und Inhalte sind:
• Voraussetzungen der Altersteilzeit
• Voraussetzungen der tariflichen Ansprüche auf Altersteilzeit
• Quotenregelungen
• Gestaltungsformen der Altersteilzeit
• Aufstockungsbetrag und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge
• Vertragsgestaltung
• Umgang mit Störfällen
Referent ist Syndikusrechtsanwalt Lars Eickmeier von HESSENMETALL - Abteilung Tarifwesen und Arbeitswissenschaft