Steuerliche Forschungszulage

Online-Förderimpulse im Coffee Break Format

Datum: Mittwoch, 26.04.2023

Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr

Format: Online

Buchbar für: HESSENMETALL Mitgliedsunternehmen

 

Innovationen auch rückwirkend fördern lassen – die Forschungszulage als Förderinstrument für alle Unternehmen, die F&E betreiben

Wir freuen uns, Ihnen eine weitere Veranstaltung aus unserer Förderimpulsreihe im Coffee-Break-Format anbieten zu können.

Deutsche Unternehmen müssen in erheblichem Umfang in Forschung und Entwicklung investieren, um weiterhin – auch im internationalen Wettbewerb – erfolgreich zu bestehen. Seit dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit, F&E auch steuerlich fördern zu lassen.

Die Forschungszulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von der Größe und Branche beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form einer Steuergutschrift bzw. Steuererstattung. Bedingung ist, dass ein(e) innovative(s) Produkt, Verfahren oder Dienstleistung entwickelt wird. Anders als die Programmbezeichnung vermuten lässt, ist der für die Förderung erforderliche Innovationsgrad deutlich geringer als bei der üblichen Projektförderung. Die Forschungszulage unterscheidet sich von allen anderen Förderprogrammen außerdem dadurch, dass sie auch noch rückwirkend, längstens bis zum 02.01.2020, beantragt werden kann.

Dr. Martina Reithmeier und Dr. Michael Hohmann von der Innovationsberatung Dr. Hohmann, Faust & Partner stellen Ihnen die Forschungszulage im Rahmen unseres Förderimpuls im Coffee-Break-Format vor. Dabei zeigen sie Ihnen die Fördervoraussetzungen und -konditionen sowie den Ablauf des Antragsverfahrens auf. Anhang eines konkreten Praxisbeispiels werden die Chancen und Herausforderungen verdeutlicht.

Zielgruppe: Das Online-Event richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen von HESSENMETALL. Es sind sowohl Großunternehmen, KMU als auch Start-ups und Einzelunternehmen angesprochen, die

  • aktuell innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder dies planen
  • in den zurückliegenden drei Jahren Entwicklungsprojekte durchgeführt haben
  • die Entwicklung entweder mit eigenem Personal, durch Vergabe von externen F&E-Aufträgen oder als Kombination von beidem durchführen/durchgeführt haben

Agenda

09:45 Uhr   Login

10:00 Uhr   Eröffnung und Begrüßung

10:05 Uhr   Impulsvorträge zur steuerlichen Forschungszulage

  • Grundlagen: Wer und was wird gefördert, wie hoch ist die Förderung, wie erfolgt die Antragstellung?
    Dr. Martina Reithmeier
  • Anforderungen an den Förderantrag anhand eines Praxisbeispiels, mögliche Fallstricke, Vergleich Forschungszulage und Projektförderung
    Dr. Michael Hohmann

10:30 Uhr   Fragen und Antworten

11:00 Uhr   Ende


Die Referentinnen und Referenten:
Dr. Martina Reithmeier, Innovations- und Förderberaterin bei Dr. Hohmann, Faust & Partner (Büro München)
Dr. Michael Hohmann, Inhaber und Berater von Dr. Hohmann, Faust & Partner (Büro Offenbach)

Dr. Hohmann, Faust und Partner (HFP)

Dr. Hohmann, Faust & Partner (HFP) wurde als Technische Unternehmensberatung im Jahr 2010 gegründet. Beratungsschwerpunkt ist die Finanzierung von Innovationsvorhaben von KMU mit öffentlichen Mitteln, in der Regel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, die vom Bund, den Ländern und der EU vergeben werden. HFP unterstützt den gesamten Förderprozess von der Projektanalyse, über die Ausarbeitung der Anträge bis zur administrativen Unterstützung bei der Projektabwicklung.

Online-Förderimpulse im Coffee Break Format
In 1-stündigen digitalen Sessions geben wir in Zusammenarbeit mit kooperierenden Förderexperten regelmäßige Updates zur aktuellen Fördersituation oder informieren zu speziellen Förderschwerpunkten.

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Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

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