Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen TEIL II

Der Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen TEIL II

Datum: Donnerstag, 28. Mai 2026

Uhrzeit: 10:00 bis 13:00 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Südhessen, Rheinstraße 60, 64283 Darmstadt

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist die zentrale Aufgabe von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und der Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag (MTV). Er enthält primär – meist längerfristig angelegte – Regelungen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen. Diese wollen wir Ihnen neben grundsätzlichen Fragen des Tarifrechts in unserem zweiteiligen Seminar am Zeitstrahl eines Erwerbslebens darstellen, angepasst an die in Ihrer Praxis auftretenden Sachverhalte.

Teil I findet am 28. April 2026 statt.

Themen und Inhalte
Vergütungsregelungen des MTV, insbesondere
Zuschläge
Urlaubsentgelt und -geld
Dienstreisen
Urlaub
Abgruppierung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich
und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Referent
RA Lars Eickmeier
RAin Martina Zilch, LL.M.
Landesgeschäftsstelle HESSENMETALL

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld

Nicole Thierolf

Assistentin Kommunikation
& Veranstaltungsmanagement

Zurück