Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Datum: 30.03.2023
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Online
Datum: 30.03.2023
Uhrzeit: 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: Online
Am 17.03.2023 startet die Ampelkoalition einen neuen Anlauf, um das Hinweisgeberschutzgesetz zu verabschieden. Ein erster Versuch war an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Der neue Gesetzentwurf ist als zustimmungsfreies Gesetz geplant.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, startet die obligatorische Umsetzung für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten trifft die Einrichtungspflicht einer internen oder externen Meldestelle zwar voraussichtlich erst ab dem 17.12.2023, auch diese sollten sich mit der betrieblichen Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems aber bereits jetzt befassen. Ein guter Zeitpunkt für uns als Arbeitgeberverband, um unsere Mitgliedsunternehmen über neueste Entwicklungen und Angebote zu diesem Thema fortlaufend zu informieren.
Deswegen wollen wir als Ihr Arbeitgeberverband Sie herzlich zur Online-Informationsveranstaltung "Das neue Hinweisgeberschutzgesetz" am 30.03.2023 von 11:00 – 12:00 Uhr einladen.
Die Veranstaltung wird als gemeinsame Veranstaltung für alle hessischen Bezirksgruppen (Rhein-Main-Taunus, Offenbach und Osthessen, Darmstadt und Südhessen, Mittelhessen und Nordhessen) durchgeführt.
Herr Prof. Dr. Rose wird die rechtlichen Rahmenbedingungen des Hinweisgeberschutzes erläutern und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Zudem stellen wir Ihnen einen möglichen Anbieter vor, der bei der betrieblichen Umsetzung unterstützen kann. Herr Dr. Altenbach, CEO der LegalTegrity GmbH, wird im Rahmen der Veranstaltung eine technische Plattform zum Hinweisgeberschutz, ferner seine Konditionen, vorstellen.
Den Link zur Einwahl in die Webex-Veranstaltung erhalten Sie ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen: