Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Das Arbeitsgerichtliche verfahren- Informationsveranstaltung Rhein-Main-Taunus

Datum: Mittwoch, 03.05.2023

Uhrzeit: 14:00 - 16:00 Uhr

Format: Online

Zielgruppe: Nur für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes HESSEN­METALL Rhein-Main-Taunus e. V.

 

In den meisten Unternehmen kommt es früher oder später zu einem unliebsamen Rechtsstreit mit den Beschäftigten vor den Arbeitsgerichten. Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis führt zu einer Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, welches stets im Wandel ist und vielfach fortlaufend Rechtsfragen und Streitigkeiten aufwerfen kann. Können diese nicht betriebsintern beigelegt werden, zieht meist eine Partei vor die Arbeitsgerichte, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen und um Rechtsklarheit zu schaffen. Nicht zuletzt ist es die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche häufig zu einem Rechtsstreit vor den Arbeitsgerichten führt. Daneben sind es weiter Streitigkeiten mit dem Betriebsrat aus den Normen des Betriebsverfassungsgesetzes, welche Arbeitgeber und Betriebsrat zu den Arbeitsgerichten führen.

Zur Personalarbeit gehört es daher gerichtliche Prozesse vorzubereiten, um auf jegliche Eventualitäten, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben können, reagieren zu können und die Verfahren für die Unternehmen zu führen. Um hier erfolgreich zu sein, müssen Grundlagen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens von dem Beginn bis zu seiner Beendigung bekannt sein.

Wir möchten daher, den zuständigen Beschäftigten der Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen die rechtlichen Grundlagen näher bringen und bieten Ihnen dies im Rahmen unserer Online-Informationsveranstaltung an.

Themen und Inhalte werden u.a. sein:

  1. Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
  2. Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
  3. Urteilsverfahren
  4. Beschlussverfahren (insb. das Zustimmungsersetzungsverfahren)
  5. Fristen und Termine (Gütetermin, Kammertermin, Anhörungstermin)
  6. Gerichtlicher Vergleich
  7. Exkurs: Versäumnisurteil
  8. Exkurs: Einigungsstellenverfahren

Referenten/-innen sind die Juristen/-innen aus unserer Rechtsabteilung der Bezirksgruppe
Rhein-Main-Taunus e. V.

Stefan Baltes

Leiter Recht | Syndikusrechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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