Mit Change-Management KI im Unternehmen einführen

Mit Change-Management KI erfolgreich im Unternehmen einführen

Datum: 05.02.2026

Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr

Ort: Online

Format: Online-Veranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte

Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit



Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Sie stehen vor der Einführung von KI in Ihrem Unternehmen und möchten den Wandel aktiv gestalten?

In der Veranstaltung erhalten Sie wertvolle Impulse zum Change-Management sowie konkrete Hilfestellungen für eine erfolgreiche Integration von KI-Anwendungen.

Inhalte:

  • Grundlagen zu KI-Systemen und Grundlagen des Change-Managements
  • Planung einer KI-Einführung
  • KI-Use Cases identifizieren
  • Praktische Übung

Tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmenden aus, lernen Sie typische Hürden kennen und entwickeln Sie gemeinsam Lösungsansätze.

Ziel ist es, die Veränderungen in der Arbeitswelt gemeinsam mit den Mitarbeitenden zu gestalten und diese im gesamten Prozess einzubinden. Berührungsängste abzubauen, Widerstände zu überwinden und Veränderungsprozesse souverän zu begleiten. Dabei wird der Change-Management Prozess nicht neu erfunden, sondern KI-spezifische Aspekte im Verlauf genauer betrachtet.

Der Workshop soll Ihre Kompetenzen stärken und dabei helfen, Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen!

Die Veranstaltung führen wir in Zusammenarbeit mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt (TU Darmstadt) durch.


Hinweis:
Die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung versenden wir am Dienstag, 03.02.2026, per E-Mail.

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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