Azubi-Arbeitsrecht in der digitalen Arbeitswelt

Rechtliche Aspekte im Hinblick auf die Digitalisierung im Ausbildungsalltag

Datum: Mittwoch, 26.04.2023

Uhrzeit: 08:30 bis 10:00 Uhr

Format: Online-Austausch

Zielgruppe: Personal- und Ausbildungsverantwortliche

Lernen Sie gemeinsam mit uns und dem Netzwerk Q 4.0 praxisbezogene Lösungen in Bezug auf die Tätigkeit von Auszubildenden in der digitalen Arbeitswelt kennen.

Digitale Arbeitswelt

Die mit der Digitalisierung verbundene Flexibilisierung der Arbeitswelt eröffnet neuartige Freiheitsgrade zur individuellen Arbeitsgestaltung. Hiermit gehen jedoch auch höhere Anforderungen in Bezug auf Selbstmanagement und Selbstorganisation einher.

Für Arbeitgeber im digitalen Zeitalter gilt es dabei, eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen des Arbeitsrechtes zu beachten, insbesondere in Bezug auf Auszubildende.

Inhalte

In unserem Online-Austausch erläutern wir Probleme und Konflikte im digitalen Zeitalter der Arbeitswelt und besprechen praxisbezogene Lösungen. Sie erfahren, was gesetzlich erlaubt ist und gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz, um sich vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen.

Netzwerk Q 4.0

Das Netzwerk Q 4.0 in Hessen unterstützt Sie dabei, neue fachliche Inhalte und digitale Kompetenzen in der Ausbildung zu vermitteln und wirkungsvoll didaktisch umzusetzen. Es gehört zum bundesweiten NETZWERK Q 4.0, welches eine große Zahl weiterer branchenübergreifender und branchenspezifischer Trainings für Ausbilderinnen und Ausbilder anbietet. Mehr Informationen finden Sie >>hier. Auch diese Trainings sind für Sie kostenfrei.


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Jonas Fidler

Leiter Bildung

Angebot in Kooperation mit
Netzwerk Q 4.0 Hessen

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