Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt betroffenen Personen umfangreiche Rechte ein. Insbesondere das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gewinnt in der täglichen Arbeit vieler Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Ob im Zusammenhang mit jährlichen Beurteilungsgesprächen oder in Trennungssituationen machen Arbeitnehmer – aus unterschiedlichen Motiven – ihren Anspruch auf Auskunft geltend. Oftmals verlangen sie zugleich Kopien der personenbezogenen Daten, die über sie verarbeitet werden. Insbesondere bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen kann dies herausfordernd für den Arbeitgeber sein.
In unserem Online-Seminar werden wir auf die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, den aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie mögliche Sanktionen im Falle der Nichterfüllung eingehen. Daneben werden wir Beispiele und Empfehlungen aus unserer Beratungspraxis darstellen.
Themen und Inhalte
Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs
Verhältnis des Anspruchs auf Auskunft und des Anspruchs auf Kopien
Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und Schutz Dritter
Rolle und Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten
Anspruch und Höhe der Entschädigung
Teilnehmerkreis
Personalleiter, Mitarbeiter im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Das Seminar wird von den Juristen / Juristinnen der Unternehmerverbände Südhessen durchgeführt.