Arbeitszeit im Blickwinkel des Arbeitsschutzes

Arbeitszeit im Blickwinkel des Arbeitsschutzes

Datum: 20.11.2025

Uhrzeit: 10:00 bis 16:15 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Hessen, Emil-von-Behring-Straße 4, 60439 Frankfurt

Format: Präsenzveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte, Personaler sowie alle Mitarbeitenden, die im Unternehmen mit dem Thema Arbeitsschutz befasst sind

Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit


Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Das Arbeitszeitgesetz ist im betrieblichen Alltag eines der wichtigsten Arbeitsschutzgesetze, wird allerdings in diesem Zusammenhang selten wahrgenommen. Mit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 zur Zeiterfassung ist das Thema Arbeitszeit arbeitsschutzrechtlich weiter in den Fokus gerückt.

Für die Veranstaltung konnten wir eine Expertin der Aufsichtsbehörde gewinnen, die zum Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit und die Bewilligungspraxis u. a. bei Sonntagsarbeit berichtet und wichtige Fragen beantwortet.

Ein weiterer Schwerpunkt sind aktuelle Trendthemen der Arbeitszeitgestaltung wie digitale Schicht- und Personaleinsatzplanung (inkl. KI) sowie Arbeitszeit bei mobiler Arbeit, die in den Kontext des Arbeitsschutzes gestellt werden.

Weitere Informationen zu Inhalten und Ablauf entnehmen Sie bitte der beigefügten Agenda.

Bringen Sie gerne Ihre eigenen Fragen und Fälle ein! Nutzen Sie die Gelegenheit, die neuesten Entwicklungen rund um Arbeitszeit und Arbeitsschutz kennenzulernen, sich zu vernetzen und sich mit den Referenten auszutauschen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und einen inspirierenden Austausch!

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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