Online-Seminar zur EU-Entgelttransparenz-Richtlinie - wie können sich Unternehmen vorbereiten?
Datum: 23.06.2025
Uhrzeit: 14:00 - 15:00 Uhr
Ort: Online
Datum: 23.06.2025
Uhrzeit: 14:00 - 15:00 Uhr
Ort: Online
Aufgrund der hohen Nachfrage und des Interesses unserer Mitgliedsunternehmen am Thema Entgelttransparenz-Richtlinie bieten wir ein zur Veranstaltung im Februar 2025 inhaltsgleiches Online-Seminar im Juni 2025 an.
Ziel der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie ist es, die Lohntransparenz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu fördern und Diskriminierungen bei der Entgeltzahlung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Richtlinie bis zum 07.06.2026 verbindlich in nationales Recht umsetzen und das Entgelttransparenzgesetz anpassen. Es ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen und deren Entgeltsysteme und -prozesse deutlich verschärft werden.
Die Richtlinie enthält unter anderem folgende Neuerungen:
Die Unternehmen sind gut beraten, sich gezielt darauf vorzubereiten. Die Nichteinhaltung der Entgelttransparenz-Richtlinie kann zukünftig erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Julia Vanessa Stahn, Referentin Sozialpolitik von GESAMTMETALL, wird Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen und Tipps für die betriebliche Umsetzung geben.
Das Online-Seminar findet statt am
Datum: Montag, 23.06.2025
Uhrzeit: 14:00 - 15:00 Uhr
Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen und Erfahrungen aus der Praxis in die Diskussion einzubringen - bitte melden Sie sich hier an.
Die Einwahldaten schicken wir Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen:
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.
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