Geschäftsführung und Mitgliederversammlung
Geschäftsführung
Die laufenden Geschäfte der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V. werden von der Geschäftsstelle unter verantwortlicher Leitung der Geschäftsführung erledigt.
Kernpunkte der Geschäftsführung sind
- Ausführung der Beschlüsse der Führungsgremien
- Interessenvertretung und -durchsetzung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen
- Kontaktaufbau und -pflege zu Verbänden, Organisationen, Behörden und Kammern
- Die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, verbunden mit der Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit
- Die Beratung und Betreuung im Arbeits- und Sozialrecht sowie in sozialpolitischen Fragen
- Vorschläge für die Besetzung von Gremien und Ausschüssen
- Vorschlagsrecht zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V.. An der ordentlichen Mitgliederversammlung nehmen unsere Mitgliedsfirmen teil. Jedes Mitgliedsunternehmen besitzt eine Stimme.
Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben
- Wahl des Vorstandes
- Wahl des Beirats
- Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
- Wahl der Delegierten in den Vorstand des Landesverbandes
- Wahl der Delegierten und der stellvertretenden Delegierten in den Tarifpolitischen Ausschuss (TPA) des Landesverbandes
- Entgegennahme des Geschäftsberichts
- Entgegennahme des Rechnungsprüfberichts
- Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
- Satzungsänderungen
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