Mit Nachhaltigkeit die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken

Mit praxisbezogenen Informationsangeboten, Veranstaltungen und Arbeitskreisen unterstützen wir Mitgliedsunternehmen bei der Verbesserung ihrer ökologischen, ökonomischen, sozialen und technologischen Leistungsfähigkeit.

 

Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Wirtschaften gewinnt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) immer mehr an Bedeutung. Maßnahmen zur ökologischen, ökonomischen, und sozialen Nachhaltigkeit können in KMU meist einfach und kosteneffizient ergriffen werden. Ein Nachhaltigkeitsmanagement, das diese Maßnahmen im Unternehmen in eine langfristige Unternehmensstrategie einbettet, muss weder komplex noch aufwendig sein. Aufgrund der geringen Größe und der Möglichkeit, flexibel und innovativ zu handeln, haben KMU sogar besonders gute Voraussetzungen, ihrer Verantwortung umfassend nachzukommen.

Die Vereinten Nationen haben 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung – die „Sustainable Development Goals“ (SDGs) verabschiedet. Sie gelten von 2016 bis 2030 für alle Länder und streben deutliche Verbesserungen für wirtschaftlichen Wohlstand, soziale Teilhabe und ökologische Balance an. Unternehmen mit einem Nachhaltigkeitsmanagement handeln im Sinne dieser SDGs.

Daneben bedeutet „Nachhaltigkeit“, die Situation eines Unternehmens auf positive Zukunftsaussichten auszurichten, den langfristigen Fortbestand und Erfolg zu sichern und die Zufriedenheit von Kunden, Beschäftigten, Inhabern sowie Geschäftspartnern zu verbessern.  Damit ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft gemeint und umfasst sowohl soziale, ökologische als auch ökonomische Aspekte.

Somit rückt das Thema „Nachhaltigkeit“ immer stärker in den wirtschaftlichen Fokus von Unternehmen.

Zudem wurde von der EU-Kommission 2021 ein Richtlinienvorschlag ausgearbeitet, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten auf alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ausweitet.

Gemäß einer DRSC-Studie (Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Comittee) bedeutet dies eine Erhöhung der Anzahl betroffener deutscher Unternehmen um den Faktor 30. Auch wenn KMU auf den ersten Blick noch nicht direkt von dieser Berichtspflicht betroffen sind, wird die neue Richtlinie indirekt Auswirkungen auf viele KMU über Kunden, Kreditinstitute und Versicherungen haben, wenn diese zur Erfüllung ihrer eigenen Berichtspflicht dies auch von ihren Geschäftspartnern (KMU) fordern. Dies wird durch die darzulegende Verantwortung der berichtspflichtigen Unternehmen für die Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht sowie das Lieferkettengesetz impliziert.

Die erfolgreiche Umsetzung dieser unternehmerischen Verantwortung, auch als Corporate Responsibility bezeichnet, ist somit eine wichtige strategische Aufgabe für alle Unternehmen geworden.

Unternehmen in der EU müssen Verbraucher künftig über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf neue Berichtspflichten, die ab 2024 für die Firmen gelten sollen.

Konkret sollen die neuen Regeln nach Angaben des Parlaments für große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Millionen Euro gelten. Sie müssten über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten.

Diese Daten sollten von unabhängiger Seite geprüft und zertifiziert werden. Unternehmen von außerhalb der EU mit einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro müssten gleichwertige Vorschriften einhalten. Für kleinere und mittlere Unternehmen sollen in einer Übergangszeit bis 2028 nach Angaben des Rats der EU-Staaten Ausnahmen möglich sein. (Quelle: Handelsblatt, dpa).

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