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BEITRAG AUGUST 2022

 

Liebe Unternehmen,

wir gehen in den Spätsommer über und noch rechtzeitig wurde, wie angekündigt, die Antragstellung für die Bundesprogramme ZIM (Einzelprojekte, Kooperationsprojekte) sowie go-inno freigeschaltet. Die Richtlinien haben noch ihre Gültigkeit, sodass die Fördersätze und Rahmenbedingungen sich nicht verändert haben. Allerdings gibt es Änderungen im ZIM Antragsverfahren. Diese habe ich für Sie zusammengefasst.

ZIM Antragsverfahren: Es gibt neue Formulare und der Antrag wird jetzt digital eingereicht

1. Für die Beantragung stehen neue Formulare, Anträge und Dokumente zur Verfügung. Diese finden Sie im Formularcenter.

2. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen reichen Sie beim zuständigen Projektträger online ein. Dafür steht für den jeweiligen Projektträger ein Tool zur Verfügung.

  • Mit diesem Tool können Sie Dateien für die ZIM Einzelprojekte über eine verschlüsselte Verbindung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EURONORM GmbH übertragen.

  • Mit diesem Tool können Sie Dateien für die ZIM Kooperationsprojekte über eine verschlüsselte Verbindung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AIF Projekt GmbH übertragen.

Hessisches Förderprogramm für Startups – "push!" ging an den Start

Erstmalig konnten innovative Startups und GründerInnen im Rahmen des hessischen Programms "push!" einen Antrag auf einen Zuschuss von bis zu 40.000,- Euro stellen. Dem Aufruf gingen über 250 AntragstellerInnen nach. Ich wurde in die erste Begutachtung miteingebunden und habe spannende Projekte kennenlernen dürfen. Im zweiten Schritt begutachtet aktuell eine Fachjury, sodass die geförderten Projekte bald feststehen. Ich werde im nächsten Newsletter darüber berichten.

PIUS-Invest

Im letzten Newsletter habe ich die Antragstellung für das Förderprogramm PIUS-Invest ab August 2022 angekündigt. Auf der Webseite der WI Bank ist aktuell zu lesen:
„Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nach Veröffentlichung des Förderaufrufs im Staatsanzeiger des Landes Hessen möglich ist. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung kann allerdings erst erfolgen, sobald die EFRE-Förderrichtlinie im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht und in der Folge in Kraft gesetzt wurde. Das wird voraussichtlich nicht mehr in 2022 der Fall sein.“
Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Nichtsdestotrotz können schon Anträge über die Hessen Agentur eingereicht werden. Der beste Weg ist über eine Beratung bei der Hessen Agentur zu gehen.

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Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups