Kurzarbeit und Weiterbildung

Ein Unternehmen, das sich in Kurzarbeit befindet und die freie Zeit nutzt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbildung zu ermöglichen, wird vom Staat gefördert. Grundlage hierfür ist § 106a SGB III:

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Jonas Fidler

Leiter Bildung