Mit Change-Management KI erfolgreich im Unternehmen einführen
Datum: 04.02.2025
Uhrzeit: 09:00 bis 11:00 Uhr
Ort: Online
Format: Zoom-Meeting
Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte
Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit
Datum: 04.02.2025
Uhrzeit: 09:00 bis 11:00 Uhr
Ort: Online
Format: Zoom-Meeting
Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte
Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit
Nur für HESSENMETALL-Mitglieder
Wie verändert KI die Arbeitswelt in kleinen und mittleren Unternehmen? Welche Herausforderungen bringt die Einführung von KI für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten mit sich? Wie können Sie Change-Management erfolgreich nutzen, um KI-Projekte in Ihrem Unternehmen zu realisieren?
In der Veranstaltung lernen Sie die Grundlagen von Change-Management kennen, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI). Darüber hinaus werden die vier Phasen des Change-Managements vorgestellt: Planung, Umsetzung, Stabilisierung und Evaluation. Der Fokus liegt dabei auf der Planungsphase, in der Sie menschzentrierte Fragestellungen identifizieren und erste Lösungsansätze entwickeln.
Inhalte:
Die Veranstaltung führen wir in Kooperation mit dem Mittelstand Digital Zentrum (MDZ) der TU Darmstadt durch. Nutzen Sie dieses Seminar, um fundierte Strategien für die Einführung von KI in Ihrem Unternehmen zu entwickeln – und das immer mit dem Menschen im Mittelpunkt!
Hinweis: Die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting versenden wir am Montag, 03.02.2025, per E-Mail.
Zur Anmeldung bitte ausfüllen:
Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:
Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.