KI erfolgreich eingeführt? Evaluation im Change-Management Prozess

KI erfolgreich eingeführt? Evaluation im Change-Management Prozess

Datum: 03.07.2025

Uhrzeit: 09:00 bis 11:00 Uhr

Ort: Online

Format: Zoom-Meeting

Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte

Buchbar für: HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit



Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Wie bewerten Sie den Erfolg Ihrer KI-Projekte? Welche Methoden und Werkzeuge können Sie zur Evaluation einsetzen? Wie ziehen Sie aus Ihren Erfahrungen die richtigen Schlüsse für zukünftige Projekte?

Die Veranstaltung widmet sich der Evaluationsphase des Change-Managements. Die Teilnehmenden lernen praxisnahe Methoden kennen, um den Erfolg ihrer KI-Projekte zu messen und herauszufinden, welche Maßnahmen sich bewährt haben. Abschließend diskutieren die Teilnehmenden, wie sie die Evaluationsergebnisse nutzen können, um die KI-Readiness ihrer Organisation zu steigern.

Inhalte:

  • Grundlagen und Bedeutung der Evaluation im Change-Management
  • Einführung und Anwendung von Evaluationsmethoden
  • Ableitung von Maßnahmen aus der Evaluation
  • Fallbeispiele und Übungen zur praktischen Umsetzung

Nutzen Sie dieses Seminar, um Ihre KI-Projekte systematisch zu bewerten und kontinuierlich zu verbessern – für eine zukunftssichere Organisation! Die Veranstaltung führen wir in Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum (MDZ) der TU Darmstadt durch.

Hinweis: Die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting versenden wir am Montag, 01.07.2024, per E-Mail.

Zur Anmeldung bitte ausfüllen:

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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