Digitales Shopfloor-Management

Digitales Shopfloor-Management

Datum: 12.12.2023

Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Südhessen, Rheinstraße 60, 64283 Darmstadt

Format: Präsenzveranstaltung

Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte produzierender Unternehmen aus dem Mittelstand

Buchbar für: Alle HM-Mitgliedsunternehmen hessenweit


Nur für HESSENMETALL-Mitglieder

Shopfloor-Management zielt auf Effizienzsteigerung, Verschwendungsminderung und Qualitätsverbesserung ab. Dies umfasst kontinuierliche Verbesserung, Visualisierung, Standardisierung, Mitarbeiterbeteiligung, Problemlösung, Kommunikation und Zielverfolgung. Es trägt dazu bei, Prozesse zu optimieren, Mitarbeiter einzubinden und die Produktqualität zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

HESSENMETALL hat bereits im Juni 2023 den Tagesworkshop „Vom analogen zum digitalen Shopfloor-Management“ in Frankfurt durchgeführt. Über 30 Teilnehmer aus verschiedenen Mitgliedsunternehmen trafen sich mit Experten, um diese Transformation kennenzulernen.

Am 12. Dezember 2023 bietet HESSENMETALL interessierten Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, in einer Präsenzveranstaltung zu erfahren, wie durch Digitales Shopfloor-Management und Werkerassistenz die Transparenz im Produktionsprozess verbessert, schnelle Entscheidungen getroffen und die Qualität und Produktivität nachhaltig gesteigert werden können.

Die Referenten, Dr.-Ing. Christian Hertle von Shopfloor Management Systems GmbH und Thimo Keller, TU Darmstadt, zeigen nicht nur die Potenziale solcher Systeme auf, sondern vermitteln auch, wie sie erfolgreich eingeführt und Fallstricke vermieden werden können.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Agenda.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

*Pflichtfeld


Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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