Arbeitsschutzkongress 2025: Arbeitszeit im Blickwinkel des Arbeitsschutzes

Beim diesjährigen Arbeitsschutzkongress standen die Herausforderungen und Chancen moderner Arbeitszeitgestaltung im Fokus. Unsere Mitgliedsunternehmen nutzten die Gelegenheit, sich zu aktuellen politischen Entwicklungen, gesetzlichen Anforderungen und praxistauglichen Modellen auszutauschen.

Das Team des CoC-Arbeitsschutzes gab Einblicke in Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Schichtplangestaltung und zeigte auf, wie Unternehmerpflichten organisatorisch sinnvoll delegiert werden können.

Als externe Referentin führte Jolanthe Lintl vom Regierungspräsidium Gießen die Teilnehmenden durch die Rechtswelt des Arbeitszeitgesetzes. Sie zeigte praxisnah, wie sich bereits heute individuelle und flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen gestalten lassen. Zudem erläuterte Sie den Umgang mit den Vorschriften zur Arbeitszeit und die Bewilligungspraxis – etwa bei Sonntagsarbeit – aus behördlicher Sicht.

Die lebhafte Fragerunde im Anschluss unterstrich das große Interesse und die hohe Relevanz des Themas.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung knüpfte Veit Hartmann vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft an die zuvor diskutierten Aspekte an. Er erklärte praxisnah, wie Arbeitszeit und Gesundheitsschutz bei Schichtarbeit sowie flexibler Personaleinsatzplanung in Einklang gebracht werden können.

Der Arbeitsschutzkongress bot in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre interessante Impulse, konstruktive Diskussionen und einen intensiven Austausch. Ein spannender Tag für alle, die Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsschutz neu denken wollen.

Fazit:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die darin verankerten Anforderungen des Arbeitsschutzes stehen mitunter in einem Spannungsverhältnis zu den Herausforderungen einer flexiblen Arbeitswelt. Dennoch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits heute Spielräume für individuelle Lösungen. Nicht alle Modelle der Schichtplanung sind gesund – und es gibt keine Patentlösung für alle Unternehmen. Oft ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich, die Unternehmen gemeinsam mit der Behörde als Beratungspartner treffen können.

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

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