Die heutige Arbeitswelt ist das Resultat eines ständigen Wandels, dessen Ende nicht absehbar ist. Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen ist eine Aufgabe, die auch als Chance der betrieblichen Prozessoptimierung verstanden werden muss. Arbeitsschutz betrifft Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Der „Unternehmer“ ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Die notwendigen Grundsatzentscheidungen zur Herstellung der Arbeitssicherheit und Durchführung der Unfallverhütung sind durch den Arbeitgeber zu treffen. Dazu kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ beauftragen. Neben dem Unternehmer sind auch die Arbeitnehmer für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit an ihrem Arbeitsplatz und ihr eigenes sicherheitsgerechtes Verhalten verantwortlich (§15 ArbSchG).