BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ

Die heutige Arbeitswelt ist das Resultat eines ständigen Wandels, dessen Ende nicht absehbar ist. Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen ist eine Aufgabe, die auch als Chance der betrieblichen Prozessoptimierung verstanden werden muss. Arbeitsschutz betrifft Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Der „Unternehmer“ ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Die notwendigen Grundsatzentscheidungen zur Herstellung der Arbeitssicherheit und Durchführung der Unfallverhütung sind durch den Arbeitgeber zu treffen. Dazu kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ beauftragen. Neben dem Unternehmer sind auch die Arbeitnehmer für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit an ihrem Arbeitsplatz und ihr eigenes sicherheitsgerechtes Verhalten verantwortlich (§15 ArbSchG).

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutzmaßnahmen reichen vom Schutz vor physischen Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Gefahrenstoffe über arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu organisatorischen Interventionen zum Abbau psychischer Belastung.

Eine Schlüsselrolle spielen hier die Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Interventionen. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung – also die Planung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation – ist gesetzlich festgeschrieben. Sinnvoll ist es, die Beschäftigten in das Verfahren einzubeziehen und daran mitwirken zu lassen. Sie führen die Arbeitstätigkeiten aus und haben deshalb einen guten Einblick in ihre Arbeitsbedingungen. Bereits bei der Erhebung der tatsächlichen Gegebenheiten können sie einen wichtigen Beitrag leisten.

Psychische Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein vielseitiges Handlungsfeld des betrieblichen Arbeitsschutzes. Auch durch die Covid-19-Pandemie hat die Thematik der Gefährdungsbeurteilung und der psychischen Belastung weiter an Relevanz gewonnen.

Es gibt viele verschiedene Verfahren, die zur Anwendung kommen können.

Das Kompaktverfahren Psychische Belastung des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-54898-1 ist ein in der Praxis bewährtes Verfahren, das die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) berücksichtigt.

mehr zum Thema

Leitfaden: Betrieblicher Arbeitsschutz

zum Leitfaden

Exklusiver Inhalt für Mitglieder

Zum Weiterlesen melden Sie sich bitte an:

Noch kein Mitglied?

Informieren Sie sich über die
Vorteile einer Mitgliedschaft

Nikolaus Schade

Leiter Arbeitswissenschaft

Claus Bosen

Arbeitswissenschaft

Udo Schwab

Arbeitswissenschaft

Sven Rauh

Arbeitswissenschaft