Arbeitsbeziehungen & Tarifpolitik

Die Gestaltung zeitgemäßer Beschäftigungsbedingungen wird gerade bei knapper werdenden Fachkräfteressourcen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit immer bedeutsamer.

Vergütungssysteme mit einer fairen Grundvergütung, motivierenden Leistungskomponenten und attraktiven Zusatzleistungen sowie moderne Arbeitszeitmodelle sind dabei die Kernelemente.

In den Tarifverhandlungen werden die Regelungen zur Gestaltung moderner Beschäftigungsbedingungen vereinbart.

Arbeitsbeziehungen & Tarifpolitik

Die Tarifpolitik ist das Kerngeschäft eines Arbeitgeberverbandes. In den Tarifrunden verhandeln wir mit der Gewerkschaft IG Metall die Entgelte und andere Arbeitsbedingungen für alleine in Hessen ungefähr 130.000 Beschäftigte des bedeutendsten Zweiges der deutschen Industrie.

Aber nicht nur an das Entgeltrahmenabkommen, mit dem die Bewertung von Arbeitsplätzen und die Festlegung der Entgeltgruppen erfolgt, und den Entgelttarifvertrag, in dem die Höhe der monatlichen Entgelte geregelt ist, sondern auch an den Manteltarifvertrag, der als Herzstück des M+E-Tarifwerkes alle wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Erholungsurlaub beinhaltet, lehnen sich viele weitere der ca. 240.000 Arbeitsverhältnisse der hessischen M+E-Industrie an – so setzen wir Maßstäbe!

Der Flächentarif der hessischen M+E-Industrie gilt für Unternehmen aus neun verschiedenen Branchen, die sich zum gleichen Zeitpunkt durchaus wirtschaftlich unterschiedlich entwickeln können. Und selbst die Lage der einzelnen Unternehmen innerhalb einer Branche kann sich sehr heterogen darstellen. Wird ein grundsätzlich für alle Unternehmen von HESSENMETALL gleichermaßen geltender Tarifvertrag abgeschlossen, muss dieser Tarifvertrag daher die Möglichkeit beinhalten, von den gefundenen Flächentarifregelungen z. B. bei einer wirtschaftlich schwierigen Lage eines Unternehmens unkompliziert zeit- und teilweise abweichen zu können. Dies gelingt über sog. Differenzierungsregelungen und mit vom Flächentarifvertrag abweichenden Ergänzungstarifverträgen nach dem sog. „Pforzheim-Abkommen" (heute im TV ZW integriert). Diese Flexibilisierungsmöglichkeiten des Flächentarifvertrags im Kleinen wie im Großen sind ein wesentliches Element, die Akzeptanz des Flächentarifvertrags bei den Mitgliedsunternehmen zu erhalten und die Tarifbindung zu sichern.

Themen

Services

Veranstaltungen

Peter Hampel

Stellv. Hauptgeschäftsführer

Martina Zilch

Syndikusrechtsanwältin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Lars Eickmeier

Syndikusrechtsanwalt Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Katharina Dietrich

Referentin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft