Teilzeit

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) eines Beschäftigten dauerhaft kürzer ist als die tarifliche Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (35 Stunden pro Woche in der M+E-Industrie). Beschäftigtem und Arbeitgeber steht es frei, ein ihren Interessen entsprechendes Teilzeitmodell (Volumen und Lage) zu vereinbaren.

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