Rahmentarifvertrag

In einem Rahmentarifvertrag werden die wichtigsten Grundsätze und Eckpunkte der materiellen Arbeitsbedingungen eines bestimmten Wirtschaftszweigs bzw. einer bestimmten Branche festgelegt. Üblich sind Rahmentarifverträge im Bereich der Vergütung, weswegen die Bezeichnung Entgeltrahmentarifvertrag (oder Lohn-/Gehaltsrahmentarifvertrag) verbreitet ist. Hier werden üblicherweise die Entlohnungsgrundsätze und -methoden und / oder die Grundsätze zur Einstufung und Eingruppierung festgelegt.

Die Höhe der Entgelte ist dagegen wegen der kürzeren Laufzeit meist in einem gesonderten Entgelttarifvertrag (oder auch Lohn- /Gehaltstarifvertrag) festgelegt. In der M+E-Industrie ergibt sich die Entgelthöhe aus dem jeweils gültigen Entgeltrahmenabkommen (ERA).

Teilweise wird auch der Manteltarifvertrag als Rahmentarifvertrag bezeichnet.

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