Pauschalzahlung

Einmalige Leistung, die als pauschale Ausgleichszahlung den rückwirkenden Beginn einer Tariferhöhung ausgleicht und aufwändige Nachberechnungen der tariflichen Vergütung für die Zeit zwischen Beendigung der vorhergehenden Tarifvereinbarung und Anwendung der neu vereinbarten Tarifvergütungen entbehrlich macht. Sie führt in Relation zu den einzelnen Entgeltgruppen faktisch zu differenzierten Erhöhungen.

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