Inflationsausgleich

Unter Inflationsausgleich versteht man eine Entgelterhöhung, die mindestens so hoch ist wie die zu erwartende Inflationsrate. Dadurch wird sichergestellt, dass der Reallohn der Beschäftigten nicht sinkt (Reallohnsicherung). Ein Inflationsausgleich wirkt aber nur dann kostenneutral, wenn die Preiserhöhungen auch den Unternehmen zu Gute kommen. Sind die Preissteigerungen jedoch dadurch verursacht, dass indirekte Steuern (z. B. Mehrwertsteuer oder Mineralölsteuer) erhöht wurden oder dass sich die Preise für importierte Güter verteuert haben (z. B. Rohstoffe oder Rohöl), dann würden entsprechende Entgelterhöhungen für sich genommen die Kosten der Unternehmen erhöhen und die Gewinne senken mit den entsprechend negativen Folgen für die Beschäftigung.

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