Zielvereinbarung

Die Zielvereinbarung ist ein Personalführungsinstrument. Sie kann zur Leistungsentgeltermittlung, und zwar im Angestellten- als auch im gewerblichen Bereich, angewendet werden. Sie kann jedoch auch ohne Auswirkungen auf das Entgelt eingesetzt werden. Zielvereinbarungen (z. B. Reduzierung der Kosten für Ausschuss und Nacharbeit, Einhaltung der Kundentermine) werden zwischen dem Vorgesetzten (z. B. Fertigungs- oder Büroleiter) und den einzelnen Beschäftigten bzw. der Gruppe vereinbart. Im Entgeltrahmenabkommen (siehe ERA) ist sie als Leistungsentgelt mit Zielvereinbarung teilweise tariflich geregelt.

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