Transformationsgeld
Mit dem Tarifabschluss 2021 wurde eine neue tarifliche Sonderzahlung „Transformationsgeld“ (T-Geld) ab dem Kalenderjahr 2022 geschaffen. Das T-Geld wird mit der Abrechnung Februar eines Kalenderjahres fällig und beträgt im Jahr 2022 zunächst 18,4 % und ab dem Jahr 2023 27,6 % eines Monatsentgelts bzw. der Ausbildungsvergütung.