Transformationsgeld

Mit dem Tarifabschluss 2021 wurde eine neue tarifliche Sonderzahlung „Transformationsgeld“ (T-Geld) ab dem Kalenderjahr 2022 geschaffen. Das T-Geld wird mit der Abrechnung Februar eines Kalenderjahres fällig und beträgt 18,4 % eines Monats­entgelts bzw. der Ausbildungsvergütung.

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