Tarifeinheit

Tarifverträge werden grundsätzlich mit der Gewerkschaft geschlossen, die für die jeweilige Branche zuständig ist. Allerdings können innerhalb einer Branche verschiedene Gewerkschaften aktiv sein (etwa IG Metall und Christliche Gewerkschaft Metall). Darüber hinaus gibt es Spartengewerkschaften, die einzelne Berufsgruppen im Wettbewerb mit der allgemeinen Branchengewerkschaft organisiert. Zum Beispiel konkurriert Ver.di als Branchengewerkschaft mit der Spezialistengewerkschaft Marburger Bund um die Krankenhausärzte.

Der Grundsatz der Tarifeinheit besagt, dass innerhalb eines Betriebes nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist, auch wenn mit konkurrierenden Gewerkschaften inhaltlich voneinander abweichende Tarifverträge geschlossen wurden. Dieser Grundsatz ist seit 2015 gesetzlich im Tarifvertragsgesetz verankert, nachdem das BAG seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit überraschend aufgegeben hatte. Die Tarifeinheit soll gewährleisten, dass im Falle einer Konkurrenzsituation stets der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung kommt, also derjenige, der dem Betrieb aufgrund seines räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs am Nächsten steht.

Die konkrete Anwendung und Umsetzung im Einzelfall wirft allerdings angesichts eines sehr offenen Gesetzestextes viele Fragen auf.

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