Tarifautonomie

Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, Arbeitsbedingungen frei von staatlichen Eingriffen zu regeln. Sie ist durch Art. 9 Abs. III Grundgesetz garantiert. Auch im Rahmen der Tarifautonomie haben sich die Tarifvertragsparteien allerdings an die gesetzlichen Vorgaben zu halten (unverzichtbare Schutzgesetze).

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