T-ZUG (Tarifliches Zusatzgeld)

Seit dem Kalenderjahr 2019 steht den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden in der M+E-Industrie Hessens eine mit der Juliabrechnung fällige weitere (neben dem Weihnachtsgeld und der zusätzlichen Urlaubsvergütung) tarifliche Sonderzahlung zu:

Das aus zwei Bestandteilen bestehende tarifliche Zusatzgeld ist geregelt im Tarifvertrag zum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG).

Das T-ZUG (A) beträgt 27,5 % des monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts / der regelmäßigen Ausbildungsvergütung. Für bestimmte Beschäftigtengruppen (Schicht, Eltern, Pflegende) ist es unter bestimmten Voraussetzungen „umwandelbar“ in acht freie Tage (bei einer 5-Tage-Woche).

Das T-ZUG (B) beträgt ab dem Kalenderjahr 2023 für Vollzeitbeschäftigte 18,5 % des jeweils gültigen Grundentgelts der E 5 und für Auszubildende 18,5 % ihrer jeweils gültigen Ausbildungsvergütung.

Das T-ZUG (B) ist unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien differenzierbar, d. h. es kann ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht oder um bis zu fünf Monate verschoben werden.

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