Summarik

Methode zur tarifvertraglichen Bewertung der Arbeitsaufgabe, nach der sich die Höhe des Grundentgelts richtet. Die Bewertung erfolgt anhand von wenigen Anforderungsmerkmalen, wobei notwendige Unterweisungs-, Anlern- oder Ausbildungszeit im Vordergrund steht. Daneben spielen Berufserfahrung und z. B. auch der Grad an Selbständigkeit eine Rolle.

Summarik wird heute in der Mehrzahl der Tarifgebiete bevorzugt. Der Vorteil der summarischen Bewertung liegt in der einfachen Handhabung. Das Verfahren kann allerdings nicht so fein differenzieren wie die analytische Bewertung (siehe Analytik). Die ERA-Verfahren in Hessen beruhen im Wesentlichen auf der Grundlage der summarischen Bewertung. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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