Streik

Der Streik ist das hauptsächliche Arbeitskampfmittel der Beschäftigten. Er ist definiert als die von einer Gruppe von Beschäftigten gemeinschaftlich vorgenommene gänzliche oder teilweise Einstellung der Arbeitsleistung, um andere zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.

Der Streik kommt in vielfältiger Art und Form vor, eine grobe Unterscheidung lässt sich treffen nach Trägerschaft (gewerkschaftlich oder wild), nach dem Kampfziel (Abschluss eines Tarifvertrages, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Sympathiestreik, politischer Streik), nach der Kampftaktik (Vollstreik, Teilstreik, Generalstreik, Schwerpunktstreik, Sukzessivstreik, Warn- bzw. Kurzstreik).

Rechtlich zulässig ist grundsätzlich nur der von der Gewerkschaft getragene Streik zur Durchsetzung von Regelungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

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