Schlichtung, tarifliche

Die Schlichtung ist ein Verfahren zur Lösung eines Tarifkonflikts nach gescheiterten Tarifverhandlungen. Sie soll einen Arbeitskampf entweder vermeiden oder einen bereits begonnenen Arbeitskampf beenden.

Die Schlichtung beruht auf entsprechenden Vereinbarungen der jeweiligen Tarifvertragsparteien. Von diesen Vereinbarungen hängt u.a. ab, wann (vor und/oder während des Arbeitskampfes), in welcher Form und in welcher Frist die Schlichtung durchgeführt wird, wie sich die Schlichtungsstelle zusammensetzt, ob die Entscheidung der Schlichtungsstelle für die Tarifvertragsparteien bindend ist oder nicht.

Eine staatliche Zwangsschlichtung wie in der Weimarer Republik kommt heute nicht mehr vor, sie wäre auch mit dem Grundsatz der Tarifautonomie unvereinbar.

Die wichtigsten Schlichtungsabkommen bestehen im öffentlichen Dienst, in der Metall- und Elektro-Industrie, im Baugewerbe, in der chemischen Industrie und in der Druckindustrie.

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