Nullmonat

Anlässlich eines Tarifabschlusses, der Entgeltsteigerungen vorsieht, vereinbaren die Tarifvertragsparteien gelegentlich, die Steigerung der tariflichen Vergütung nicht im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an das Einsetzen der Laufzeit des neuen Tarifvertrages zu koppeln, sondern erst einen oder mehrere Monate die bisherigen Tarifentgelte – ohne die vereinbarte Erhöhung – weiter zu zahlen. Diese Monate nennt man Nullmonate. Bezogen auf die Gesamtlaufzeit verringert sich dadurch die reale prozentuale Steigerung der tariflichen Vergütung.

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