Mobiles Arbeiten, "Homeoffice"

Diese Arbeitsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz, wie etwa bei der Telearbeit gebunden ist. Der Name „Homeoffice“ trifft den Begriff des mobilen Arbeitens nicht, wird jedoch oftmals synonym verwendet. Die Beschäftigten können eben von beliebigen anderen Orten als dem Zuhause mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen.

Der Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten vom 9. Februar 2018 (TV MobA) definiert tarifliche Rahmenregelungen für ortsungebundenes Arbeiten, die nur dann gelten, wenn sich die Betriebsparteien auf eine Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten verständigen. Für vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasste Beschäftigte gilt – auch ohne Betriebsvereinbarung – eine verkürzte Ruhezeit von nur neun Stunden.

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