Mindestbedingungen

Unterer Schwellenwert der Arbeitsplatzbedingungen. Sowohl durch Gesetz als auch durch Tarifvertrag werden Mindestbedingungen festgelegt. Regelungen, die für Beschäftigte günstiger sind als der Tarifvertrag, sind nach wie vor möglich, d. h. von tariflichen Mindestbedingungen kann im Rahmen des Günstigkeitsprinzips abgewichen werden.

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