Maßregelungsklausel

Die Maßregelungsklausel ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die üblicherweise zum Inhalt hat, dass aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Tarifbewegung eine Maßregelung von Beschäftigten nicht erfolgt oder rückgängig gemacht wird und etwaige Schadensersatzansprüche entfallen.

Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Maßregelungsklausel sehr weit auslegt und da in zunehmendem Maße Exzesse bei Arbeitsniederlegungen (Streiks) festzustellen sind, wird die Maßregelungsklausel auf Arbeitgeberseite zunehmend in Frage gestellt.

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