Lohn-, Gehaltstarifvertrag
Lohn-/Gehaltstarifverträge legen Monatsentgelte (seltener: Stundenvergütungen) fest und ordnen diese den Lohn- und Gehaltsgruppen gemäß des jeweiligen Eingruppierungssystems zu. Selten werden statt fester Werte den einzelnen Vergütungsgruppen Entgeltbänder zugeordnet.
In der Metall- und Elektroindustrie Hessen wird seit der Einführung des Entgeltrahmenabkommens in den Betrieben (die Einführung war zwingend bis 1. März 2009 bzw. mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis 2010 vorzunehmen) nicht mehr zwischen Lohn und Gehalt unterschieden. Die Regelungen zur Höhe der Entgelte finden sich in den jeweils aktuellen Entgeltabkommen.