Jahressonderzahlung

Leistungen des Arbeitgebers wie Abschlussvergütungen, Gratifikationen, Jahresprämien, Ergebnisbeteiligungen, Weihnachtsgeld u.ä. werden auch Jahressonderzahlung genannt. Sie können vertraglich vereinbart werden, oder als einseitige, freiwillige, stets frei widerrufliche und auf Tariferhöhungen anrechenbare Leistung des Arbeitgebers ausgestaltet sein. Vielfach setzen eigenständige Tarifverträge eine oder mehrere Jahressonderzahlung fest.

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