IRWAZ

Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) eines Beschäftigten ist die arbeitsvertraglich geschuldete wöchentliche Arbeitszeit. Hiervon zu trennen ist die konkrete Lage der Arbeitszeit. "Individuell" grenzt die IRWAZ gegen die tarifliche Arbeitszeit ab. So kann z. B. die tarifliche Arbeitszeit 35 Stunden, die IRWAZ des Beschäftigten dagegen 30 oder 40 Stunden betragen. "Regelmäßig" grenzt die Arbeitszeit gegen Zeiten ab, in denen außer der Reihe gearbeitet wird. Dies sind i.d.R. (aber nicht zwingend) Mehrarbeitszeiten.

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