Härteklausel

Flächentarifverträge können wirtschaftliche Probleme bzw. Notlagen einzelner Bereiche oder Betriebe nicht immer berücksichtigen. Diesem Manko kann mit der Härteklausel begegnet werden. Hierbei handelt es sich um eine tarifvertragliche Regelung (Öffnungsklausel), die es den einzelnen Betrieben bei Vorliegen festgelegter Voraussetzungen (ggf. nach Vereinbarung mit dem Betriebsrat und/oder Zustimmung der Tarifvertragsparteien) erlaubt, die im Tarifvertrag vorgeschriebenen Bedingungen in einem bestimmten Rahmen zu unterbieten.

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