Geltungsbereich

Der Geltungsbereich eines Tarifvertrages wird von den Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen selbst bestimmt und gibt an, wo und für wen der konkrete Tarifvertrag gelten soll. Herkömmlich wird unterschieden zwischen räumlichem (z. B. für das Land Hessen), fachlichem (z. B. Betriebe der Metall- und Elektro-Industrie) und persönlichem Geltungsbereich.

So ist es auch möglich, einen Verbandstarifvertrag in seiner Geltung auf ganz bestimmte Firmen oder einzelne Beschäftigtengruppen (z. B. Tarifvertrag für die Poliere im Baugewerbe) zu beschränken.

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