ERA

„ERA“ steht für das am 1. Oktober 2004 in Kraft getretene EntgeltRahmenAbkommen und bedeutet, dass die bisher in den Tarifverträgen enthaltenen unterschiedlichen Entgeltregelungen für Arbeiter und Angestellte neu vereinbart und in einem ERA vereinheitlicht zusammen gefasst wurden. Die Tätigkeiten von ehemaligen Arbeitern und Angestellten wurden nach einheitlichen Kriterien in den Betrieben (neu!) bewertet.

Wichtig war bei der Einführung des ERA, Mehrkosten auszuschließen, sog. Grundsatz der Kostenneutralität. Im Rahmen der Tarifrunde 2002 wurden Festlegungen zur kostenneutralen Einführung und Anwendung des ERA in den Betrieben sowie zum Zeitplan vereinbart. In der Metall- und Elektro-Industrie wurden flächendeckend Entgeltrahmenabkommen abgeschlossen.

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