Differenzierung

Unter Differenzierung versteht man die betriebsbezogene materielle Anpassungsmöglichkeit eines tariflich vereinbarten Tarifvolumens - meist nach unten, verbunden mit einer begrenzten Kostenentlastung. Folgende Modelle der Differenzierung findet man in Tarifverträgen:

Veränderung der Höhe einer Einmalzahlung (hat unmittelbare finanzielle Wirkung, aber Einmaleffekt)

Verschiebung einer Tabellenerhöhung (hat ebenfalls unmittelbare finanzielle Wirkung, da Wegfall der Belastung in den Verschiebemonaten, sog. „Nullmonate“.)

Verschieben einer Einmalzahlung (eher eine Art der Flexibilisierung, da keine unmittelbare finanzielle Entlastung, da nur der Zeitpunkt der Zahlung verschoben wird).

Zurück