Beteiligungsmodelle

Unter Beteiligungsmodelle fallen Gewinn-/Erfolgs- und Kapitalbeteiligungsmodelle.

Gewinn-/Erfolgsbeteiligungsmodelle bieten eine zusätzliche Variante für die Entgeltfindung. Der Beschäftigte erhält einen Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers, deren Höhe vom Gewinn oder einer anderen betriebswirtschaftlichen Erfolgsziffer abhängt. In der Praxis gibt es bisher nur betriebliche Regelungen. Eine tariflich geregelte Beteiligung ist wegen vielfältiger juristischer Probleme bislang nicht realisierbar.

Kapitalbeteiligungsmodelle dienen zur Förderung der Produktivvermögensbildung. Hierunter versteht man im Allgemeinen echte Kapitalbeteiligungen, z. B. Aktien, GmbH-/KG-Anteile, aber auch Beschäftigtendarlehen. Die betriebliche Modellvariante erfolgt als Kapitalbeteiligung am jeweiligen Unternehmen des Beschäftigten. Wird Entgelt durch Kapitalbeteiligung ersetzt, spricht man von Investiventgelt.

Bei überbetrieblichen Kapitalbeteiligungsmodellen werden die Mittel über Kapitalanlagegesellschaften investiven Zwecken zugeführt. Die von Teilen der Gewerkschaften geforderten Tariffonds bergen jedoch die Gefahr der Kumulation von Mitbestimmungsrechten sowie einer politisierten Mittelverwendung und eines ebenso hohen wie unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes.

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