Aussperrung
Die Aussperrung ist das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite. Es ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Beschäftigten unter Verweigerung der Entgeltzahlung zur Erreichung bestimmter Ziele.
Von Gewerkschaftsseite wird die Aussperrung gelegentlich als unzulässig angegriffen, Bundesverfassungsgericht und Bundesarbeitsgericht halten jedoch in ständiger Rechtsprechung die Aussperrung für verfassungsmäßig garantiert.
Die Aussperrung wird üblicherweise in der Form angewendet, dass die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitsleistung und Vergütung) suspendiert sind, das Arbeitsverhältnis als solches aber erhalten bleibt.
Im Regelfall ist Träger der Aussperrung ein Arbeitgeberverband der entscheidet, ob und wie ausgesperrt wird. Sperrt nur ein einzelner Arbeitgeber aus (Firmenaussperrung), so ist dies nur zulässig, wenn es um die Erzwingung eines Firmentarifvertrages geht.