Arbeitskampf

Der Arbeitskampf und seine Zulässigkeit sind gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich hierbei um das Zwangsmittel, das den Tarifvertragsparteien zur Verfügung steht, um den Abschluss einer Tarifvereinbarung mit größtmöglicher eigener Interessenswahrung herbeizuführen. Formen des Arbeitskampfes sind auf Gewerkschaftsseite der Streik, auf Arbeitgeberseite die Aussperrung (mit ihren jeweiligen Modifikationen). Mangels gesetzlicher Regelung richtet sich die Zulässigkeit der einzelnen Arbeitskampfmaßnahmen nach den Kriterien, die die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorgibt. Im Umfang sind Arbeitskampfmaßnahmen nur durch das von der Rechtsprechung entwickelte, aber nicht näher definierte "Übermaßverbot" beschränkt, das eine übermäßige Schädigung der Gegenseite durch den Arbeitskampf untersagt (siehe Friedenspflicht).

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