Arbeitsaufgabe

Grundlage bei der Ermittlung des tariflichen Grundentgelts.

Nach Vorstellung der M+E-Arbeitgeber ist die dem Beschäftigten übertragene Arbeitsaufgabe alleiniger Ansatzpunkt für die anforderungsbezogene Grundentgeltfindung. In den Tarifverträgen werden statt „Arbeitsaufgabe“ auch Begriffe wie "Tätigkeit", "Arbeitsgebiet", "Aufgabe", "Aufgabengebiet" oder auch "Aufgabenbereich" verwandt.

Die IG Metall hat oftmals gefordert, die vom Beschäftigten angebotene Qualifikation für die Entgeltfindung zu verwenden, auch wenn sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe nicht erforderlich ist.

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