Altersversorgung, betriebliche

Die Alterssicherung in Deutschland beruht auf einem Drei-Säulen-System: Der gesetzlichen Alterssicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge.

Betriebliche Altersversorgung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einem Beschäftigten aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.

Die betriebliche Altersversorgung ist im Jahr 2002 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) deutlich gestärkt worden (siehe auch MetallRente).

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Jahr 2018 wollte der Gesetzgeber der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Verbreitungsimpuls geben.

Mit dem M+E-Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) erhalten Tarifbeschäftigte auf Verlangen jährlich 319,08 Euro, um damit eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

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