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Schulungsansprüche von Betriebsräten
der betrieblichen Praxis häufig zu Streit. Der Grund dafür liegt darin, dass Arbeitgeber die Kosten
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Betriebsratanhörung nach § 102 BetrVG
ohne Rücksicht auf einen noch so triftigen Grund bereits formal unwirksam. Da ein solcher Fehler
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Die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte: Aufgaben, Rechte und Pflichten
das Gesetz in § 181 SGB IX seine Bestellung vor. Grund genug also, als Arbeitgeber auch über dieses Amt